Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese AGB gelten zwischen eRock Marketing und Auftraggebern. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht. Der Widerspruch ist gesondert gegenüber der eRock Marketing geltend zu machen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von eRock Marketing nicht anerkannt, sofern eRock Marketing diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. 
2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn keine nochmalige ausdrückliche Vereinbarung vereinbart wird.

II./I VORVERTRAGLICHE UND VERTRAGLICHE PRÄSENTATIONEN
Soweit mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses Präsentationen mit oder ohne Präsentationshonorar erstellt werden, so bedarf jegliche auch teilweise Verwendung der erbrachten Arbeiten einer vorherigen Zustimmung durch eRock Marketing. Entsprechendes gilt auch für die den Arbeitsgrundlagen zugrunde liegende Konzepte.

II./II LEISTUNGSUMFANG
1. Der vertragliche geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen sowie den durch eRock Marketing erstellten Verhandlungsprotokollen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem Verhandlungsprotokoll unverzüglich.
2. Bei der Erstellung einer Homepage oder eines Onlineshops wird keine Domain-Recherche oder eine Zulässigkeitsprüfung der vom Auftraggeber genutzten Domain aus markenrechtlichen, namensrechtlichen Gesichtspunkten oder etwaigen sonstigen Rechtsverletzungen vorgenommen, es sei denn, eine Prüfung ist ausdrücklich und schriftlich zum Gegenstand des Vertrages gemacht worden.
3. Sofern eRock Marketing eine Homepage oder eines Onlineshops des Auftraggebers auf eigenen Servern bereithält, gewährt der Auftraggeber der eRock Marketing einfache nicht-ausschließliche, räumlich unbegrenzte, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrechte an die Inhalten der Homepage (Texte, Bilder etc.) ein. Insbesondere ist die eRock Marketing berechtigt, die Inhalte auf eRock Marketing-eigenen Server zu speichern, Back-Up-`s zu erstellen, die Inhalte in eRock Marketing-eigenen Netzwerken und im Internet zum Abruf bereit zu halten, öffentlich wiederzugeben und für Dritte zum Abruf unbeschränkt bereit zu halten.
4. Sofern eRock Marketing sich zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) einer Internetseite des Auftraggebers bei Google verpflichtet hat, besteht die Leistung der eRock Marketing in der fortlaufenden Überprüfung und Verbesserung der vertraglichen Internetseite hinsichtlich der Auffindbarkeit bei Suchmaschinen. Hierzu werden die zum Vertragszeitpunkt bekannten Bewertungsparameter einer Internetseite überprüft und – falls erforderlich – verbessert. Da der Suchmaschinenbetreiber Google die genauen Bewertungsparameter und deren Bedeutung für das Ranking einer Internetseite nur teilweise bekannt gibt und diese ständig ändern, ist weder eine Zusicherung für eine bestimmte Platzierung noch eine Verbesserung oder die Verhinderung einer Zurückstufung durch eRock Marketing zugesichert. eRock Marketing bemüht sich eine Platzierung zu den vertraglich vereinbarten Suchbegriffen auf der ersten Seite von Google zu erreichen. 
5. eRock Marketing erbringt keine Rechtsberatung.

III. VERANTWORTLICHKEIT DES AUFTRAGGEBERS
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen rechtzeitig nach Vertragsschluss der eRock Marketing zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber versichert mit Vertragsunterzeichnung, zur Weitergabe der Daten berechtigt zu sein.
2. Der Auftraggeber bestätigt, dass die zu bewerbenden Inhalte und die Internetpräsenz nicht gegen deutsches und internationales Recht verstößt, insbesondere die Vorschriften zum Jugendschutz beachtet werden.
3. Falls eRock Marketing im Rahmen seines Homepageservices Inhalte des Auftraggebers auf eRock Marketing-eigenen Servern zum Abruf bereithält, behält sich eRock Marketing das Recht vor, Inhalte des Auftraggebers zu sperren, falls der begründete Verdacht besteht, dass Inhalte des Auftragsgebers gegen geltendes Recht verstoßen. Begründet ist ein Verdacht insbesondere dann, wenn eRock Marketing durch Dritte auf eine Rechteverletzung hingewiesen wird. eRock Marketing wird den Auftraggeber unverzüglich über die Sperrung informieren. Der Auftraggeber kann im Fall einer Sperrung, die auf dem begründeten Verdacht einer Rechtsverletzung beruht, keine Rechte gegenüber eRock Marketing – insbesondere fristlose Kündigung oder Schadensersatz – geltend machen. Im Fall einer Rechtsverletzung durch Inhalte des Auftraggebers behält sich eRock Marketing ausdrücklich das Recht zur fristlosen Kündigung, Schadensersatz- und oder Freistellungsansprüche gegenüber dem Auftraggeber vor.

IV. PREISE
1. Die Vergütung wird grundsätzlich individualvertraglich bestimmt.
2. Die im Angebot der eRock Marketing genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch einen Monat nach Eingang des Angebotes. 
3. Nachträgliche Änderungen des Auftragsvolumens auf Veranlassung des Auftraggebers werden isoliert berechnet.
4. Im Übrigen gilt das konkret erstellte Angebot.

V. AUFTRAGSBETEILIGUNG DURCH DRITTE
eRock Marketing ist berechtigt, Arbeiten über Dritte (Erfüllungsgehilfen) ausführen zu lassen, so insbesondere die Erstellung von Werbemitteln.

VI. ZAHLUNG
1. Die Zahlung hat, sofern individualvertraglich keine Vorauszahlungsabrede oder sonstige Regelung getroffen wurde, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. 
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die eRock Marketing Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen eRock Marketing auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
4. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Verzögerung der Datenlieferung vom Kunden und mindestens zweifacher Anmahnung derer, den vollständigen Rechnungsbetrag einzufordern, sofern er seine bis dahin möglichen Leistungen vollständig erfüllt hat.

VII. LIEFERUNG
1. Bei Versandware geht die Gefahr der Versendung auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an ein Transportunternehmen übergeben wird. 
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der eRock Marketing ausdrücklich bestätigt werden. 
3. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen ist unschädlich, wenn der Auftraggeber eigene Mitwirkungspflichten wie die Übergabe von Vertragsunterlagen, die Abgabe von Freigabeerklärungen nicht eingehalten hat.
4. Gerät die eRock Marketing mit der Lieferung in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
5. eRock Marketing steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht zu bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus dem Vertrag zu.

VIII. EIGENTUMSVORBEHALT
Die von eRock Marketing gelieferte Ware, Nutzungsrechte, Layoutunterlagen, Konzepte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der eRock Marketing.

IX. GEWÄHRLEISTUNG
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit von erbrachten Leistungen auf offensichtliche Mängel zu prüfen. 
2. Beanstandungen an bei Prüfung der Arbeit offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von sieben Tagen nach Empfang / Kenntnis der Ware / Leistung zulässig. Versteckte Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend zu machen.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

X. SONSTIGE HAFTUNG
1. eRock Marketing haftet grundsätzlich nur, soweit Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden.
2. Im Übrigen gelten für die Haftung der eRock Marketing bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen:
3. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes.
4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der eRock Marketing.
5. Für Sachaussagen und Produktaussagen, die von dem Auftraggeber eRock Marketing übergeben werden, haftet diese nicht.

XI. DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erteilt bis auf Widerruf mit der Annahme der Geschäftsbedingungen die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der zur Vertragserfüllung notwendigen Daten. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Google Daten außerhalb einer Verantwortlichkeit von eRock Marketing speichert. Für eine nicht ordnungsgemäße Nutzung der Daten durch Google haftet eRock Marketing nicht, außer es liegt ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der eRock Marketing vor.

XII. URHEBERRECHT
1. Soweit Texte, Fotos oder sonstige dem UrhG unterfallende Werke oder Werkteile durch den Auftraggeber zur Einarbeitung überreicht werden, besteht keine urheberrechtliche Prüfungspflicht der eRock Marketing, es sei denn, ein anderes ist vertraglich vereinbart worden. Werden von dem Auftraggeber Werke oder Werkteile zur Einarbeitung durch die eRock Marketing unter Verstoß gegen das UrhG gestellt, so stellt der Auftraggeber eRock Marketing im Innenverhältnis von Haftungsansprüchen Dritter frei.
2. Die von eRock Marketing selbst gelieferten Texte, Grafiken, Bilder und sonstige Werkarten sind urheberrechtlich geschützt.
3. Die Werke werden zur Vertragsdauer im Sinne einer einfachen Lizenz zur Verfügung gestellt. Soweit individualvertraglich nicht anders geregelt, wird ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt, welches auf die Dauer der Werbemaßnahme begrenzt ist. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch eRock Marketing gestattet.
4. eRock Marketing kann auf erstellte Internetpräsenzen in geeigneter Weise auf die eigene Firma hinweisen. Dieses erfolgt durch eine Linksetzung ("powerd by eRock Marketing"). 5. Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß auch für Erzeugnisse, die eine Werkhöhe im Sinne des UrhG nicht erreichen.

XIII. ANWENDBARES RECHT
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

XIV. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, RECHTSFORM
1.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Frankfurt am Main. 
2. eRock Marketing behält sich vor, die Firmierung und / oder die Rechtsform zu ändern. Der Auftraggeber wird hierüber informiert.

XV. VERTRAGSLAUFZEIT
1. Die Vertragslaufzeit wird bei Auftragserteilung regelmäßig individuell vereinbart und / oder schriftlich bestätigt.
2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeitdauer, es sei denn, das Vertragsverhältnis wird durch eRock Marketing oder den Auftraggeber schriftlich gekündigt. Ist die vereinbarte Vertragslaufzeit länger als drei Monate, so beträgt die Kündigungsfrist drei Monate bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Beträgt die Vertragslaufzeit weniger als drei Monate, so beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei einer Vertragslaufzeit von einem Monat oder weniger, beträgt die Kündigungsfrist drei Tage bis zum Vertragslaufzeitende.
2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

XVI. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand 01.01.2011

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